Sehnde (red). Wer ein Führungszeugnis benötigt, muss künftig nicht mehr ins Sehnder Rathaus fahren. Führungszeugnisse können seit dem 1. September 2014 auch online direkt auf der Seite des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Sei es für Bewerbungen, für Führerscheinanträge oder für behördliche Genehmigungen, ein Führungszeugnis wird im Leben an den verschiedensten Stellen benötigt – und darf meistens auch nur wenige Monate alt sein. Im Führungszeugnis werden, falls vorhanden, strafrechtliche Verurteilungen aufgeführt, wenn sie nach dem Bundeszentralregistergesetz aufzunehmen sind.Auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können online beantragt werden, die ein wichtiges Hilfsmittel sind, damit bei Gewerbetreibenden die Zuverlässigkeit eingeschätzt werden kann. In der Stadt Sehnde gibt es im Jahr über 1.000 Anträge auf Bundes- und Gewerbezentralregisterauskünfte. Das entspricht fast vier Anträgen pro Arbeitstag. Voraussetzung für den Antrag im Online-Verfahren ist der elektronische Personalausweis mit eingeschalteter Internetfunktion und ein Lesegerät. Auch die entsprechenden Funktionen des elektronischen Aufenthaltstitels können für den Antrag genutzt werden. Die Gebühr von 13 EUR kann per Kreditkarte oder „giropay“ gezahlt werden. Selbstverständlich können die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin ihren Antrag persönlich im Bürgerbüro stellen oder sich über das Führungszeugnis informieren. Der Online-Antrag stellt aber eine bürgerfreundliche Alternative dar, die jeder flexibel nutzen kann, sei es zuhause, unterwegs oder sogar aus dem Ausland. Das Online-Portal für die Beantragung ist zu finden unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/